Durch eine Promotion wird eine über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen.
Die Befähigung wird aufgrund einer wissenschaftlichen schriftlichen Arbeit (Dissertation) und einer Disputation bzw. eines Rigorosums festgestellt. Nach erfolgreichem Abschluss der Promotion erfolgt die Verleihung des akademischen Grades Dr. phil.
Die Promotionsordnung sowie weitere Formulare finden Sie auf den Seiten der Fakultät Kulturwissenschaften.